Urteil Beginn der kurzen Verjährungsfrist
Schlagworte
Beginn der kurzen Verjährungsfrist; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsfrist; Beginn; Rückerhalt der Mietsache; Rückgabe der Mietsache; Schlüssel; Hinterlegung; Schlüsselrückgabe; Überprüfungsmöglichkeit
Leitsatz
Zum Beginn der Verjährung nach § 558 Abs. 2 BGB, wenn der Mieter keine zustellungsfähige Anschrift hinterläßt.
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