Urteil Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, Verjährungshemmung
Schlagworte
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, Verjährungshemmung
Leitsatz
Ein Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist (§ 209 BGB), kann nur der nach Verjährungsbeginn verstrichene sein.
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