Urteil Befugnis eines Dritten
Schlagworte
Befugnis eines Dritten; die Mieternutzung einzuschränken; Mangel der Mietsache; Rechtsmangel; Minderung; Minderung des Mietzinses; bei Rechtsmangel; Nutzungsrecht des Mieters; Einschränkung durch Dienstbarkeit
Leitsatz
Schließt der Eigentümer eines vermieteten und später veräußerten Grundstücks darüber einen weiteren Mietvertrag, und geht der zweite Mieter gleichzeitig für die Laufzeit des ersten Mietvertrages ein Untermietverhältnis ein, dann wird ihm mit der - vor der Veräußerung erfolgten - Einräumung des Unter-mietbesitzes das Grundstück zugleich aufgrund des (Haupt-)Mietvertrages überlassen, wenn darin vereinbart ist, das Mietverhältnis solle unmittelbar im Anschluß an den Untermietvertrag beginnen.
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