Urteil befristetes Mietverhältnis
Schlagworte
befristetes Mietverhältnis; Fortsetzung/des befristeten Mietverhältnisses; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Absatz 1 BGB; befristetes Mietverhältnis/Fortsetzung; Widerspruch/gegen die Fortsetzung des befristeten Mietverhältnisses; Zusammenlegung mehrerer Wohnungen/kein Kündigungsgrund; Kündigung/wegen Zusammenlegung mehrerer Wohnungen; befristetes Mietverhältnis/Widerspruch gegen Fortsetzung; Widerspruchsschreiben/Angabe der Gründe
Leitsatz
Der Wunsch des Vermieters, die Wohnung des Mieters "mit einer anderen Wohnung" zu vereinigen (hier: zu einer Maisonettewohnung) begründet für sich allein kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.
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