Urteil Befristeter Kündigungsausschluß
Schlagworte
Befristeter Kündigungsausschluß; Mindestmietzeit; Zeitmietvertrag
Leitsätze
1. Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag.
2. Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien (individual-vertraglich) nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) einen Ausschluß des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters nach § 573 c Abs. 1 vereinbaren.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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