Urteil Befriedigungsrecht, - des Eigentümers und Treuhandauftrag des Notars
Schlagworte
Befriedigungsrecht, - des Eigentümers und Treuhandauftrag des Notars; Treuhandauftrag, Grenzen für - des Notars
Leitsatz
Die Ausübung des Befriedigungsrechts des Eigentümers nach § 1142 BGB mit dem vom Käufer hinterlegten Kaufpreis liegt regelmäßig außerhalb des Treuhandauftrags des Notars.
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