Urteil Befangenheit


Schlagworte

Befangenheit; Richter; Räumungsprozeß; Schadensersatz

Leitsatz

Haben Richter im Räumungsprozeß gegen einen Mieter mitgewirkt und dabei eine für diesen nachteilige Rechtsansicht vertreten, so können sie allein deshalb nicht im Verfahren wegen Schadensersatzes gegen den Verwalter, in dem es um die gleiche Rechtsfrage geht, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

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