Urteil Beeinträchtigung eines Sondereigentümers durch eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht


Schlagworte

Beeinträchtigung eines Sondereigentümers durch eigenmächtige Instandsetzungen durch den Verwalter, Beseitigungspflicht; Passivlegitimation des Verwalters; Verwalterhaftung

Leitsätze

1. Führt eine vom Verwalter ohne Eigentümerbeschluß angeordnete Art der Instandsetzung zu einer individuellen Beeinträchtigung eines Sondereigentümers oder Sondernutzungsberechtigten, hat dieser gegen den Verwalter einen Individualanspruch auf Beseitigung der Störung (hier: Verkleinerung des Pkw-Stellplatzes durch Rohrführung).

2. Der Verwalter persönlich kann aber nur auf die durch sein Vorgehen ohne Eigentümerbeschluß verursachten Mehrkosten in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Instandsetzung besondere Kosten verursacht hätte und von den Wohnungseigentümern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung hätte festgelegt werden müssen (hier: Bauarbeiten unter der Fundamentsohle).

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