Urteil Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger bei Grundstücksbelastung für früher untergegangene Grundpfandrechte durch Bestellung einer Sicherungs-hypo-thek im Rahmen der Restitution
Schlagworte
Beeinträchtigung der Insolvenzgläubiger bei Grundstücksbelastung für früher untergegangene Grundpfandrechte durch Bestellung einer Sicherungs-hypo-thek im Rahmen der Restitution
Leitsätze
1. Ist ein Ablöseantrag nach § 18f. VermG für frühere Grundpfandrechte zu hinterlegen, an den Begünstigten zu zahlen oder dafür Sicherheit zu leisten, ist Voraussetzung für den Eigentumsübergang sowohl die Unanfechtbarkeit der Rückübertragungsentscheidung als auch die Erfüllung dieser Verpflichtungen.
2. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gehört das zu restituierende Grundstück nicht zur Insolvenzmasse des Berechtigten, so daß die Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche keine Benachteiligung der übrigen Insolvenzgläubiger des Berechtigten darstellt.
(Leitsätze der Redaktion)
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