Urteil Bedingungsverbot
Schlagworte
Bedingungsverbot; Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen; Abtretung gesetzlich entstandener Ausgleichsleistungsansprüche; entsprechende Anwendung
Leitsatz
Das Verbot bedingter Abtretungen von vermögensrechtlichen Ansprüchen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Teils. 2 VermG) ist im Ausgleichsleistungsrecht jedenfalls dann nicht gemäß § 6 Abs. 2 AusglLeistG entsprechend anzuwenden, wenn es eine nicht formbedürftige Abtretung nicht grundstücksbezogener Ansprüche auf Ausgleichsleistungen betrifft.
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