Urteil Bedingungslose Schenkung
Schlagworte
Bedingungslose Schenkung; Aufwendungen zur Abwendung von Rückforderungsansprüchen wegen Notbedarfs; Sonderausgabenabzug; Versorgungsleistungen; Übergabevertrag; dauernde Lasten; Renten; Werbungskosten; Aufwendungen zur Abwehr von Gefahren
Leitsatz
Aufwendungen eines mit einem vermieteten Grundstück Beschenkten, die aufgrund eines Rückforderungsanspruchs des Schenkers wegen Notbedarfs gemäß § 528 Abs. 1 BGB geleistet werden, sind weder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG noch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar.
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