Urteil Bedingungen der Leitungswasserversicherungen
Schlagworte
Bedingungen der Leitungswasserversicherungen
Leitsatz
Ableitungsrohre der Wasserversorgung, die unterhalb des Kellerbodens zwischen den Fundamentmauern verlaufen, befinden sich "innerhalb des Gebäudes" im Sinne von § 4 Abs. 2 a VGB 62.
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