Urteil Bedingte Berufung
Schlagworte
Bedingte Berufung; Anforderung an Berufungsschrift
Leitsatz
Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 -, FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 -, FamRZ 2005, 1537).
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