Urteil Beauftragung eines Rechtsanwalts bereits bei plausiblem Anspruch
Schlagworte
Beauftragung eines Rechtsanwalts bereits bei plausiblem Anspruch; ordnungsgemäße Verwaltung; gerichtliche Maßnahmen gegen einzelne Wohnungseigentümer; Störung der Hausgemeinschaft; psychisch auffällige Nutzer; Verwalterzustimmung nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung
Leitsätze
1. Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt im Namen und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Wohnungseigentümer oder Dritte zu beauftragen, entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf.
2. Wird in einer Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters nur zur Vermietung verlangt, gilt dieses Zustimmungserfordernis in der Regel nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung.
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