Urteil Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte im Anfechtungsprozess
Schlagworte
Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte im Anfechtungsprozess
Leitsatz
Auch wenn das Beschlussanfechtungsverfahren vor dem 1. Dezember 2020 anhängig und damals gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtet war, ist die Vorschrift des § 50 WEG nach Inkrafttreten der WEG-Reform weiterhin anzuwenden, also die Erstattung der Kosten mehrerer Rechtsanwälte nicht ohne Weiteres angezeigt.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
