Urteil Beanstandung von Betriebsräumen durch Behörde


Schlagworte

Beanstandung von Betriebsräumen durch Behörde; Gewerbemietvertrag; Mangel der Mietsache; Fehler der Mietsache; Betriebsräume, Beanstandung durch Behörde; Betriebsverbot, behördliches; Gebrauchsgeeignetheit, vorangehende

Leitsatz (nichtamtlicher)

Zu gewerblichen Zwecken vermietete Räume sind schon dann mit einem Fehler behaftet, der sie zum vertragsgemäßen Gebrauch ungeeignet macht, wenn die Verwaltungsbehörde die Betriebsräume zu Recht beanstandet und Abhilfe verlangt, so daß bei mangelnder Abhilfe mit einem Betriebsverbot unmittelbar gerechnet werden muß.

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