Urteil Bauwerke, Verjährungsfrist für - bei Selbsteinbau des Bestellers
Schlagworte
Bauwerke, Verjährungsfrist für - bei Selbsteinbau des Bestellers
Leitsatz
Die lange Verjährungsfrist "bei Bauwerken" kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil der Besteller einer Anlage ein Angebot zum Selbsteinbau in seinem Bauwerk erbeten hatte.
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