Urteil Bauvorbescheid und denkmalrechtliche Erlaubnis
Schlagworte
Bauvorbescheid und denkmalrechtliche Erlaubnis; Vorbescheidsverfahren; Denkmalschutz; Bebauungsmöglichkeit
Leitsätze
1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, wonach im Vorbescheidsverfahren nur bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen geklärt werden können, nicht aber denkmalrechtliche Fragen.
2. Gründe des Denkmalschutzes stehen einem Bauvorhaben dann entgegen, wenn das Schutzobjekt durch die Baumaßnahme eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung erfährt. Das gilt dann nicht, wenn der Eigentümer sein Eigentum nicht mehr sinnvoll nutzen kann (hier: Erhaltung des unbebauten Zustands eines Grundstücks in Klein-Glienicke).
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?