Urteil Bauvoranfrage
Schlagworte
Bauvoranfrage; Bodenrente; Entschädigungsanspruch; enteignungsgleicher Eingriff
Leitsatz
Die rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage des Grundstückseigentümers kann zu dessen Lasten einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen und einen auf die "Bodenrente" gerichteten Entschädigungsanspruch begründen.
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