Urteil Bauträgerverträge, kein formularmäßiger Ausschluß der Wandlung für -
Schlagworte
Bauträgerverträge, kein formularmäßiger Ausschluß der Wandlung für -
Leitsatz
Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängeln übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen.
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