Urteil Bauträgerbürgschaft für den Erwerber


Schlagworte

Bauträgerbürgschaft für den Erwerber; unwirksame Klausel über Notarverwahrung

Leitsatz

Die in einem Bauträgervertrag enthaltene Klausel "Die Bürgschaft für den Erwerber wird bei dem amtierenden Notar verwahrt" verstößt gegen § 12, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz 3 MaBV und ist daher unwirksam.

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