Urteil Baurecht
Schlagworte
Baurecht; Berlin-Mitte; sanierungsrechtliche Auflage; Mietobergrenzen; Bestimmtheit der Auflage; Sanierungsgebiet
Leitsätze
1. Eine zeitlich und sachlich unbestimmte sanierungsrechtliche Auflage zur Einhaltung von Mietobergrenzen ist nicht vollstreckungsfähig.
2. Ein Mietsenkungsverlangen ist kein taugliches Zwangsmittel, um den Zweck der Auflage zu erreichen. (Leitsätze der Redaktion)
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