Urteil Baumschutzsatzung gegenüber BGB vorrangig
Schlagworte
Baumschutzsatzung gegenüber BGB vorrangig; Abschneiden von überhängenden Zweigen
Leitsatz
Öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie eine Baumschutzsatzung gehen den Regelungen des BGB vor, so dass entgegen § 910 BGB ein Grundstückseigentümer herüberragende Zweige nicht abschneiden darf.
(Leitsatz der Redaktion)
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