Urteil Baumbeschattung als Mangel
Schlagworte
Baumbeschattung als Mangel; Belichtungsverhältnisse; Schattenwurf; Feststellungsantrag für Prozeßkosten; Klageänderung
Leitsätze
1. Eine durch Baumbewuchs verursachte Beschattung der Wohnräume kann Einfluß auf die Miethöhe haben (Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung lt. Mietspiegel), ein Mietmangel kann jedoch nicht allein darin liegen, daß auf dem Grundstück eine Vielzahl jahrzehntealter Bäume wächst. 2. Wenn der ursprüngliche Klageanspruch vor Rechtshängigkeit erlischt (etwa durch Erfüllung), kann ein die Prozeßkosten betreffender Schadensersatzanspruch im Wege der Klageänderung als Feststellungsbegehren geltend gemacht werden (Anschluß an BGH NJW 1994, 2895 und KG NJW 1991, 499). Ein Mitverschulden des Kl. kommt allerdings in Betracht, wenn er bei Zahlung des Schuldners nicht innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit die Umstellung des Klageantrags vornimmt, um die Entstehung von weiteren Prozeßkosten zu vermeiden.
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