Urteil Baulichkeiten auf fremdem Grundstück


Schlagworte

Baulichkeiten auf fremdem Grundstück; Grenzen der Duldungspflicht und der Rechtskraft früherer Entscheidungen; Überbau; Beseitigungsanspruch; Terrasse auf Nachbargrundstück

Leitsätze

1. Die im Vorprozess lediglich als Vorfrage beantwortete Frage, die auch im Nachfolgeprozess nur eine Vorfrage darstellt, nimmt regelmäßig nicht an der Bindungswirkung teil.

2. Keine Duldungspflicht aus § 912 Abs. 1 BGB besteht, wenn es an einem nachträglichen Überbau im Sinne dieser Vorschrift fehlt. Entscheidend ist, ob sich eine Beseitigung des „Überbaues" nicht auf diesen beschränken lässt, sondern die Gebäudeeinheit beeinträchtigt und auf diese Weise zwangsläufig zu einem Wertverlust der innerhalb der Grundstücksgrenzen befindlichen Gebäudeteile führt.

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