Urteil Bauliche Veränderung


Schlagworte

Bauliche Veränderung; Grillplatz; Anspruch auf Verlegung

Leitsätze

1. Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.

2. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander können den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bauliche Anlage (hier: Sitz- und Grillplatz vor dem Schlafzimmerfenster) entfernt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem gegenwärtigen Zustand als grob unbillig erscheinen lassen.

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