Urteil Bauliche Veränderung
Schlagworte
Bauliche Veränderung; Grillplatz; Anspruch auf Verlegung
Leitsätze
1. Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.
2. Die Schutz- und Treuepflichten der Wohnungseigentümer untereinander können den Anspruch eines Wohnungseigentümers begründen, daß eine bauliche Anlage (hier: Sitz- und Grillplatz vor dem Schlafzimmerfenster) entfernt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an dem gegenwärtigen Zustand als grob unbillig erscheinen lassen.
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