Urteil bauliche Veränderung
Schlagworte
bauliche Veränderung; Planabweichung; Bauwerkserrichtung
Leitsatz
Eine bauliche Veränderung liegt nicht vor, wenn ein Wohnungseigentum vom Bauträger, wenn auch auf Verlangen des künftigen Wohnungseigentümers, abweichend von den Plänen erstellt wird.
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