Urteil Bauliche Veränderung


Schlagworte

Bauliche Veränderung; nachteilige optische Beeinträchtigung; Holzsichtschutz

Leitsätze

1. Keine baulichen Veränderungen sind Maßnahmen, durch die ein dem Aufteilungsplan oder den für die Erstherstellung maßgeblichen Bauplänen entsprechender Zustand erstmalig hergestellt wird.

2. Wird der optische Gesamteindruck einer Wohnanlage durch eine Baumaßnahme verändert, kann ein Nachteil zu verneinen. sein, wenn sie aufgrund einer dichten Bepflanzung nicht sichtbar ist.

3. Ein Nachteil ist zu bejahen, wenn eine bauliche Veränderung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt.

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