Urteil Bauliche Veränderung
Schlagworte
Bauliche Veränderung; nachträgliche Zustimmung
Leitsatz
Haben die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung mit Mehrheit die nachträgliche Genehmigung einer baulichen Veränderung (hier: Flügeltor an einer Doppelstockgarage) abgelehnt und ihre Beseitigung beschlossen, sind im Beschlußanfechtungsverfahren Erklärungen ohne Bedeutung, mit denen einzelne Wohnungseigentümer die bauliche Veränderung später billigen.
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