Urteil Bauliche Veränderung
Schlagworte
Bauliche Veränderung; Klimaanlage; Fenster; Duldungspflicht
Leitsatz
Bauliche Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum bedürfen auch dann der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn sie zwar das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht merklich verändern, durch sie aber den übrigen Eigentümern sonstige Gefahren (z. B. Lärmbelästigung) drohen.
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