Urteil bauliche Veränderung
Schlagworte
bauliche Veränderung; Zustimmung; Terassentür; Dachfläche
Leitsatz
Der statisch unbedenkliche und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht nennenswert beeinflussende Umbau eines Fensters zu einer Terrassentür, die das Betreten und die Reinigung der vorgelagerten Dachfläche (Flachdach mit Kieselsteinlage) ermöglicht, bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.
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