Urteil Bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung


Schlagworte

Bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; Mietpreisbindung, Altbau; Mietzinserhöhung; Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungszuschlag; bauliche Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; bauaufsichtliche Anordnung; Verkehrssicherungspflicht

Leitsatz

Bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert einer Wohnung im Sinne von § 11 AMVOB nachhaltig verbessern, rechtfertigen auch dann einen Wertverbesserungszuschlag, wenn der Vermieter dazu auf Grund vertraglicher oder öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist.

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