Urteil Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude


Schlagworte

Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude

Leitsatz

Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).

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