Urteil Bauliche Änderungen durch den Mieter
Schlagworte
Bauliche Änderungen durch den Mieter; Bauliche Änderungen, Umbauten, Einbauten, Zustimmungsbedürftigkeit, Tür, Zierblende, Sicherheitsbeschlag; Sicherheitsschloß, Erlaubnis, Rechtsmißbrauch
Leitsatz
Der Vermieter handelt nicht rechtsmißbräuchlich, wenn er die Entfernung einer Messingzierblende im Austausch gegen einen modernen Sicherheitsbeschlag gestattet.
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