Urteil Bauliche Änderung
Schlagworte
Bauliche Änderung; Erhaltungssatzung; Ausstattungszustand; Durchschnittswohnung
Leitsätze
1. Der Einbau bisher nicht vorhandener Bäder, Toiletten und Zentralheizungsanlagen in Wohnhäuser stellt die Änderung baulicher Anlagen im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB dar und bedarf daher im Gebiet einer Erhaltungssatzung der Genehmigung.
2. Für die Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Änderungen spielt es keine Rolle, ob die Maßnahmen von städtebaulicher Bedeutung sind oder ob sie dazu dienen, den neuzeitlichen Ausstattungszustand einer Durchschnittswohnung herzustellen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat