Urteil Baulandsachen, Berufung für - in Nordrhein-Westfalen
Schlagworte
Baulandsachen, Berufung für - in Nordrhein-Westfalen
Leitsatz
In Nordrhein-Westfalen kann eine Berufung gegen das Urteil einer Kammer für Baulandsachen, über die nach der Verordnung über die Zusammenfassung der Baulandsachen vom 21. Oktober 1994 (GV. NW 1994 S. 961) das Oberlan desgericht Hamm - Senat für Baulandsachen - zu verhandeln und zu entscheiden hat, fristwahrend nur bei diesem Gericht eingelegt werden.
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