Urteil Baulandsachen, Berufung für - in Nordrhein-Westfalen


Schlagworte

Baulandsachen, Berufung für - in Nordrhein-Westfalen

Leitsatz

In Nordrhein-Westfalen kann eine Berufung gegen das Urteil einer Kammer für Baulandsachen, über die nach der Verordnung über die Zusammenfassung der Baulandsachen vom 21. Oktober 1994 (GV. NW 1994 S. 961) das Oberlan desgericht Hamm - Senat für Baulandsachen - zu verhandeln und zu entscheiden hat, fristwahrend nur bei diesem Gericht eingelegt werden.

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