Urteil Baulandenteignung
Schlagworte
Baulandenteignung; staatlich verwaltetes Grundstück; unredlicher Erwerb; Gebäudeeigentum; Nutzungsrech; Eigenheimkauf: Schädigungstatbestand
Leitsätze
Allein die Kenntnis eines Erwerbers, daß ein staatlich verwaltetes Grundstück nach dem Baulandgesetz enteignet worden ist, um ihm anschließend Gebäudeeigentum und zugehöriges Nutzungsrecht zu verschaffen, macht den Erwerb nicht unredlich. Das gilt selbst dann, wenn die Enteignung den Tatbestand eines § 1 Abs. 1 Buchst. a) oder § 1 Abs. 1 Buchst. b) Vermögensgesetz erfüllt hätte.
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