Urteil Baukostenzuschuß für Wasseranschluß


Schlagworte

Baukostenzuschuß für Wasseranschluß; Billigkeitskontrolle

Leitsätze

1. Die Bestimmung eines Baukostenzuschusses durch einen Wasser- und Abwasserzweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt einer Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB. Tarife und sonstige Entgeltregelungen von Unternehmen, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen der Dasaeinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, müssen nach billigen Ermessen festgesetzt werden.

2. Bei der Festsetzung des Baukostenzuschusses muß die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips hinreichend gewährleistet sein. 3. Das Versorgungsunternehmen trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Bestimmung der Baukostenzuschüsse.

(Leitsätze der Redaktion)

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