Urteil Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage
Schlagworte
Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage; Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mit neuer und nicht ohne weiteres auf der Hand liegenden Begründung verfassungswidrig
Leitsätze
1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte einen emissionsschutzrechtlich begründeten Abwehranspruch für eine Mobilfunksendeanlage verneinen, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhält (Bestätigung von BVerfG, NJW 2002, 1638).
2. Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes ist verletzt, wenn das VG die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung darauf stützt, daß die Voraussetzung für eine Ausnahme oder eine Befreiung nach § 31 BauGB vorlägen, während das OVG die Zulassung der Berufung mit der neuen und nicht auf der Hand liegenden Begründung zurückweist, es liege eine zulässige fernmeldetechnische Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO vor.
(Leitsätze der Redaktion)
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