Urteil Baugenehmigung, Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, Einvernehmen der Gemeinde, Erteilung, Versagung, Zweimonatsfrist, Grundzüge der Planung, private Grünfläche
Schlagworte
Baugenehmigung, Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, Einvernehmen der Gemeinde, Erteilung, Versagung, Zweimonatsfrist, Grundzüge der Planung, private Grünfläche
Leitsatz
Wird über die Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 31 Abs. 2 BauGB im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans im bauaufsichtlichen Verfahren von der Bauaufsichtsbehörde entschieden, bedarf es des Einvernehmens der Gemeinde. Vor Ablauf der Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB kann eine Gemeinde gegenüber der Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen auch dann noch versagen, wenn sie zuvor verwaltungsintern das Einvernehmen bereits erteilt hatte.
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