Urteil Bauauflage


Schlagworte

Bauauflage; quasinegatorische Unterlassungsklage des Nachbarn gegen Kaminimmissionen

Leitsatz

Wurde ein Kamin baurechtlich zum Schutz der Nachbarn mit der Auflage genehmigt, er dürfe nur bei Ausfall der Primärenergie (hier: Elektroheizung) als Notkamin betrieben werden, so können die Nachbarn die Einhaltung dieser Auflage zivilrechtlich durchsetzen, unabhängig davon, ob ein Auflagenverstoß sie konkret beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung unmittelbar bevorsteht.

Die Bekl. können dagegen nicht einwenden, ihr Immissionsbeitrag falle für sich betrachtet nicht ins Gewicht und der Beitrag aus Kaminen anderer Nachbarn sei ungleich störender.

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