Urteil Balkone in Altbauten nicht allgemein üblich, unzumutbare Härte trotz möglicher Übernahme der Mieterhöhung durch JobCenter und großer Wohnung
Schlagworte
Balkone in Altbauten nicht allgemein üblich, unzumutbare Härte trotz möglicher Übernahme der Mieterhöhung durch JobCenter und großer Wohnung
Leitsätze
1. In Berlin ist bei Gebäuden der Baualtersklasse vor 1918 ein Balkon nicht allgemein üblich.
2. Bei der Beurteilung einer finanziellen Härte für den Mieter ist nicht zu berücksichtigen, ob das JobCenter möglicherweise auch die erhöhte Miete zahlen wird.
3. Für ein ca. 15 Jahre bestehendes Mietverhältnis über eine 90 m² große Wohnung für eine Einzelperson kann nicht angenommen werden, dass diese deutlich zu groß ist und deshalb das Refinanzierungsinteresse des Vermieters überwiegt.
(Leitsätze der Redaktion)
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