Urteil Balkon
Schlagworte
Balkon; Balkongeländer; Verkleidung; Sichtschutz; vertragsgemäßer Gebrauch; Verunstaltung; Außenfassade
Leitsatz
Es stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, am Balkongeländer einen Sichtschutz bis in Höhe des Handlaufs anzubringen, wenn die Außenfassade des Gebäudes durch die Beschaffenheit des Sichtschutzes nicht optisch verunstaltet wird.
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