Urteil Balkon


Schlagworte

Balkon; Balkongeländer; Verkleidung; Sichtschutz; vertragsgemäßer Gebrauch; Verunstaltung; Außenfassade

Leitsatz

Es stellt keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, am Balkongeländer einen Sichtschutz bis in Höhe des Handlaufs anzubringen, wenn die Außenfassade des Gebäudes durch die Beschaffenheit des Sichtschutzes nicht optisch verunstaltet wird.

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