Urteil Bahngrundstück
Schlagworte
Bahngrundstück; Reichseisenbahnvermögen; Grundstückszuordnung; Zuordnungsobjekt; S-Bahn-Tunnelanlage
Leitsatz
Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muß nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein.
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