Urteil Automatisierte Unterschrift


Schlagworte

Automatisierte Unterschrift; Schriftform; Modernisierung; Mieterhöhung

Leitsatz

Die Mitteilung einer künftigen Mieterhöhung nach Modernisierung genügt nicht der Schriftform, wenn sie nur eine automatisierte Unterschrift enthält; eine derartig mangelnde Schriftform führt zur Verlängerung der Frist zur Mieterhöhung um sechs Monate.

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