Urteil Auszugsrecht als laufende Verbindlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 EntschG
Schlagworte
Auszugsrecht als laufende Verbindlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 EntschG
Leitsatz
Ein Auszugsrecht stellt eine laufende Verbindlichkeit i. S. v. § 3 Abs. 4 S. 1 EntschG dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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