Urteil Auszahlung eines Betriebskostenguthabens trotz streitiger Mietrückstände
Schlagworte
Auszahlung eines Betriebskostenguthabens trotz streitiger Mietrückstände; negatives Schuldanerkenntnis; Aufrechnungszwang
Leitsatz
Enthält eine Betriebskostenabrechnung den Zusatz, wonach die Auszahlung des Guthabens voraussetze, daß auf dem Mieterkonto keine Rückstände bestünden, stellt die anschließende Auszahlung des Guthabens ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich streitiger früherer Mietrückstände dar mit der Folge, daß diese nicht mehr geltend gemacht werden können.
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