Urteil Ausweis von unberechtigterweise aus Gemeinschaftsmitteln getätigten Ausgaben in der Jahresabrechnung
Schlagworte
Ausweis von unberechtigterweise aus Gemeinschaftsmitteln getätigten Ausgaben in der Jahresabrechnung; Kostenverteilungsschlüssel in den Einzelabrechnungen
Leitsätze
a) In die Jahresabrechnung sind auch solche Ausgaben einzustellen, die der Verwalter unberechtigterweise aus Mitteln der Gemeinschaft getätigt hat.
b) Maßgeblich für die Umlegung der Kosten in den Einzelabrechnungen ist der jeweils einschlägige Verteilungsschlüssel, wie er sich aus einer Vereinbarung, einem Beschluss nach § 16 Abs. 3, 4 WEG, aus § 16 Abs. 2 WEG oder einer gerichtlichen Entscheidung ergibt. Steht ein Ersatzanspruch gegen einen Wohnungseigentümer in Rede, rechtfertigt dies nur dann eine von dem einschlägigen Umlageschlüssel abweichende Kostenverteilung, wenn der Anspruch tituliert ist oder sonst feststeht.
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