Urteil Auswechslung der Mieter bei Wohngemeinschaft


Schlagworte

Auswechslung der Mieter bei Wohngemeinschaft; Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung

Leitsätze

1. Bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft müssen die Mieter kein berechtigtes Interesse zur späteren Auswechslung der Vertragsparteien darlegen.

2. Eine Wohngemeinschaft liegt jedenfalls dann vor, wenn vier Mieter einer großen Wohnung in Anschreiben der Hausverwaltung als Wohngemeinschaft bezeichnet werden und dies bei einem späteren Mieterwechsel wiederholt wird.

3. Der Vermieter darf die Genehmigung zur Untervermietung grundsätzlich nicht deshalb verweigern, weil keine Angaben zur Bonität des Untermieters und darüber gemacht werden, welchen Raum er bewohnen soll.

(Leitsätze der Redaktion)

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