Urteil Aussonderung der Mietkaution bei Vermieterinsolvenz nur bei getrennter Anlage vom Vermögen des Vermieters
Schlagworte
Aussonderung der Mietkaution bei Vermieterinsolvenz nur bei getrennter Anlage vom Vermögen des Vermieters; Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung; sonstige Masseverbindlichkeiten
Leitsatz
Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.
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